1. Wann brauche ich einen Rechtsanwalt um meine Rechte durchzusetzen?
Außergerichtlich können Sie Ihre Interessen selbstverständlich selbst vertreten. Bei gerichtlichen Verfahren ist dies in der 1. Instanz beim Arbeitsgericht sowie beim Amtsgericht ebenfalls möglich. Aus strategischen Gründen ist es aber ratsam, von Anfang an die professionelle Expertise und Hilfe zu nutzen. Eine auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierte Anwältin hat am ehesten den Überblick über die komplexe Gesetzeslage und die zahlreichen höchstrichterlichen Urteile, die ein Verfahren beeinflussen.
2. Ich habe eine Kündigung erhalten – was sollte ich jetzt schnell in die Wege leiten?
Behalten Sie zunächst einmal die Nerven und lassen Sie sich zu keiner Unterschrift drängen. Sie haben 3 Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Zeit sollten Sie aber keinesfalls ausreizen – nur so kann Ihre Anwältin die Möglichkeiten, die im Vorfeld einer Klage bestehen, nutzen. Vielleicht kann Ihre Rechtsanwältin mit dem Arbeitgeber verhandelt und ein Gerichtsprozess vermieden werden. Auch könnte es so möglich sein, Ihre Ausgangsposition zu verbessern. Zudem sollte rechtzeitig der Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit hergestellt werden. Idealerweise kontaktieren Sie mich noch am Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
3. Was bringt mir eine Kündigungsschutzklage, wenn ich in dieser Firma ab jetzt sowieso nicht mehr arbeiten will?
Das Vertrauensverhältnis ist natürlich spätestens mit der Kündigung erheblich gestört. Bei einer sehr großen, anonymen Firma ist das weniger ein Problem, da vielleicht der Wechsel in eine andere Abteilung möglich ist. In einem inhabergeführten Kleinbetrieb ist dies aber problematisch. Dennoch sollte man juristisch feststellen lassen ob die Kündigung unwirksam ist. Ist die Kündigung unwirksam, so kann das Gericht jedoch urteilen, dass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist.
4. Wenn mein Arbeitgeber ein Großunternehmen ist, welche Chance habe ich da überhaupt?
Mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite sind Sie mit der Gegenpartei auf Augenhöhe. Denn für jeden Arbeitgeber – unabhängig von seiner Größe und Finanzkraft – gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Diese genau zu kennen ist die Stärke des im Arbeitsrecht geschulten und erfahrenen Anwalts. Die Vertreter großer Unternehmen betrachten arbeitsrechtlichen Konflikte oft sogar viel nüchterner und sachlicher als kleine Unternehmen, bei welchen es auch um Befindlichkeiten wie Stolz gehen kann.
5. Mein Arbeitgeber ist ein sehr kleines Unternehmen. Wie wirkt sich das auf den Kündigungsschutz aus?
Hier ist die Kernfrage, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt Anwendung findet. Wenn dem nicht so ist, was jedoch vom Anwalt geprüft werden sollte, kann der Arbeitgeber relativ leicht kündigen. Dennoch gibt es aber vielleicht Hinderungsgründe und Möglichkeiten die Kündigung anzufechten. Außerdem werden bei kleinen Unternehmen die Arbeitsverhältnisse häufig nicht korrekt abgewickelt. Zögern Sie also nicht, sich fachkompetenten Rat zu holen.
6. Ich habe zu Unrecht eine Abmahnung bekommen. Wie kann ich diese aus der Welt schaffen?
Eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung muss grundsätzlich aus der Personalakte entfernt werden. Wenn man Zeit, Geld und Nerven sparen will und auch das Arbeitsverhältnis nicht belasten möchte, kann man eine solche Abmahnung auch ignorieren. Eine fachkundige juristische Beratung ist so oder so von Vorteil. Denn es ist wichtig den Inhalt der Abmahnung zu prüfen und – falls Sie etwas unterschrieben haben – festzustellen welche Konsequenzen das haben kann.
7. Wie komme ich zu einer Abfindung?
Um eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen, muss mit Fachkompetenz die individuelle Rechtslage analysiert werden, um eine starke Verhandlungsposition aufzubauen und eine Verhandlungsstrategie festzulegen.
8. Hinsichtlich der Berechnung einer Abfindung habe ich den Begriff „Faustformel“ gehört. Was bedeutet dies?
Ein Arbeitnehmer erhält pro Beschäftigungsjahr in einem Betrieb 0,5 Bruttomonatsgehälter Abfindung. Bei z.B. 10 Jahren währen das somit 5 Bruttomonatsgehälter. Zunächst einmal gibt es allerdings – von einigen Ausnahmen abgesehen – keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Mit Hilfe der Faustformel wird die Höhe der Abfindungsumme berechnet, die man erreichen will.
9. Welchen Wert sollte ich einem Zeugnis beimessen?
Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Ein solches Zeugnis ist oft ausschlaggebend, um im Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Bei der Formulierung des Zeugnisses kann der Arbeitgeber geschickt Hinweise einsetzen und Formulierungen verwenden, die sich zwar gut anhören, für den geschulten Leser aber eine ganz andere Information beinhalten. Lassen Sie Ihr Zeugnis auf jeden Fall vom Arbeitsrechtler gegenlesen.
10. Ich werde von Kollegen bzw. meinem Vorgesetzten gemobbt. Was kann ich dagegen tun?
Sie können einen Unterlassungsanspruch durchsetzen und eventuell einen Schadenersatz wegen Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts fordern. Die Durchsetzung solcher Ansprüche stellt sich jedoch meist als ausgesprochen schwierig dar, da solche Konflikte sehr komplex sind. Ich berate Sie hierbei, welche abgestuften Schritte sinnvoll sind und ob ein juristisches Vorgehen schon das beste ist bzw. Aussicht auf Erfolg hat. Eine Konfliktlösungsstrategie im Falle von Mobbing ist vielschichtig und erfordert Durchhaltevermögen. Ich berate und unterstütze Sie hierbei.
12. Sind die Kosten für eine spezialisierte Rechtsanwältin höher?
Grundsätzlich nein – für alle Anwälte gilt die gleiche Gebührenordnung. Ein Anwalt, der sich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert hat, hat jedoch viel in seine entsprechende Aus- und Weiterbildung, in Studien, Kurse und Seminare investiert. Seine vielfältigen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse sind für den Mandanten von erheblichem Vorteil. Eine Honorarabsprache die über die Gebührenordnung hinausgeht zahl sich somit meistens aus.
13. Mein Anwalt kostet Geld, das weiß ich, aber was kostet das Gericht?
Gerichtsgebühren werden auf Grund des Gegenstandswertes berechnet. Diese Gebühren fallen erst nach der gerichtlichen Entscheidung an. Im Arbeitsrecht fallen jedoch selten Gerichtsgebühren an, da die meisten Verfahren durch eine Einigung zwischen den Parteien beendet werden.
14. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann?
Hierfür gibt es die Beratungskostenhilfe (außergerichtlich) oder die Prozesskostenhilfe (gerichtlich). Das bedeutet, die Staatskasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten. Ob diese gewährt werden hängt allerdings von den Erfolgsaussichten des Rechtsbegehrens ab.